Zollrechner

Warenwert mit Versandkosten:
Euro
Warengruppe (Zoll-Abgabesatz):
Zollsatz laut Warengruppe:
+ Euro
Einfuhrumsatzsteuer 19% auf Euro:
+ Euro
Insg. Steuer (Zoll + Einfuhrsteuer):
= Euro
Produktpreis liegt unterhalb der Steuerpflicht. Unter 150 Euro fallen ausschließlich Einfuhrsteuern an. Es fallen sowohl Zoll- als auch Einfuhrsteuern an.

Für Alkohol, Kaffee, Tabakwaren und Parfüm fallen immer Zoll- und Einfuhrsteuer an. Weiterhin müssen dafür zusätzlich Verbrauchsteuern (Tabaksteuer / Alkoholsteuer) gezahlt werden. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mit unserem Zollrechner können Sie die exakten Steuerabgaben für Ihre China-Bestellung berechnen. Geben Sie einfach den Gesamtbetrag ihrer Bestellung (inklusive Versandkosten) in das obere Formular ein und wählen Sie anschließend noch die jeweilige Produktgruppe aus. Danach wird Ihnen sofort der zu zahlende Zollbetrag sowie die Einfuhrumsatzsteuer berechnet und angezeigt.

Bestellungen unter 22 Euro

Sämtliche Bestellungen mit einem insgesamten Warenwert unter 22 Euro sind komplett abgabenfrei. Damit fallen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollkosten für Ihre Onlinebestellung an. Sollte die Bestellung dennoch beim Zoll laden, so erhalten Sie einen entsprechenden Brief von der Deutschen Post. Kontaktieren Sie daraufhin einfach das zuständige Zollamt per Telefon oder eMail und schicken Sie die Rechnung per Anhang – normalerweise wird das Paket dann ohne Mehrkosten an Sie zugestellt.

Bestellungen bis 26,28 Euro

Auch Bestellungen, bis zu einem kompletten Warenwert von maximal 26,28 Euro, sind von der Steuerpflicht befreit. Zwar würden hier theoretisch bereits Einfuhrumsatzsteuern anfallen, solange diese jedoch noch unter 5 Euro liegen werden diese nicht erhoben, da hierfür der Verwaltungsaufwand zu groß wäre. Die inoffizielle Freigrenze beträgt also 26,28 Euro – bis zu diesem Betrag müssen Sie weder mit zusätzlichen Zoll- noch Einfuhrsteuern rechnen.

Manche andere Zollrechner nennen übrigens auch einen Wert von 26,30 Euro als Freigrenze, dies ist aber nach unserer Sicht falsch, da man bereits bei einem Warenwert von 26,29 Euro auf genau 4,9951 Euro, theoretisch abführbare Einfuhrumsatzsteuer, kommen würde – bei einer kaufmännischen Rundung würde der Betrag also 5,00 Euro entsprechen und wäre damit abgabepflichtig. Der maximale (sichere) Freibetrag liegt daher bei 26,28 Euro.

Bestellungen bis 150 Euro

Alle Bestellungen von 26,29 bis maximal 150 Euro unterliegen der Einfuhrumsatzsteuerpflicht. Deutsche Kunden müssen daher 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen falls diese nicht bereits vom Versender getragen wurde. Bei Versandarten wie „Germany Express“ und Co. fallen somit trotzdem keine Kosten auf der Kundenseite an.

Bestellungen über 150 Euro

Bei teureren Produkte über 150 Euro fallen neben den 19% Einfuhrumsatzsteuern auch noch zusätzliche Zollkosten an. Lediglich manche Spezial-Versandarten wie „Germany Express“ oder „Priority Line“ kommen ohne diese Mehrkosten aus, da hierfür bereits der Verkäufer den entsprechenden Betrag bezahlt hat. Solltet ihr übrigens nur ein Smartphone oder Notebook bestellen, so werden hierfür keine zusätzlichen Zollkosten erhoben, diese Produktgruppe wird nämlich mit 0% Aufschlag gelistet – lediglich die Einfuhrumsatzsteuer müsste hierfür bezahlt werden.